DJ PSY - Der Party DJ aus Bamberg
DJ Psy - Event-DJ
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Hochzeit? Party? Event? Und noch keinen DJ? Dann aber los ;)
Gerne unterstütze ich Euch dabei Eure Hochzeit, Euren Geburtstag oder Euer Event unvergesslich zu machen.

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Einige Termine noch zu vergeben!
Ihr sucht noch so einen wie ich einer bin ;-) . Einfach über den Reiter "Kontakt" unverbindlich anfragen. Vielleicht sehen wir uns bald :-) .


Euer DJ Psy

Wo sind alle Bilder hin?
Leider musste die Galerie aufgrund der Datenschutzverordnung weichen. Es wird bald eine Galerie der anderen Art folgen.Bis bald !
Euer DJ Psy.

Equipmentverleih
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden AGB`s gelten für jede Veranstaltung, für die Eventservice DJ Psy gebucht wird:

1.) Die AGB sind Bestandteil des Engagementsvertrages. Etwaigen anderen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

2.) Mit Beendigung der Veranstaltung hat unser DJ / Eventservice seine Vertragspflichten erfüllt.

3.) Der Veranstalter gewährt unserem Team vor Beginn der Veranstaltung ausreichend Zeit zum Aufbau der Anlage.

4.) Die Grundgage inkl. Anfahrt wird spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an unseren DJ direkt vorzunehmen. Die Gesamtgage setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: 1. Grundgage von 5 mal 60 min. inkl. Preis für Materialeinsatz 2. Verlängerungsstunden,
3.) Zusatzleistungen und 4. Anfahrts und Übernachtungskosten. Der evtl. anfallende Betrag für Verlängerungsstunden wird am Ende der
Veranstaltung in bar verrechnet. Falls keine oder unvollständige
Zahlungsabrechnung der Gage am Veranstaltungstag erfolgt ist, wird zusätzlich eine Mindestaufwandsentschädigung von 50.-€ fällig. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber zusätzlich bankübliche Zinsen über den Gesamtrechnungsbetrag in Rechnung gestellt und ggf. das Inkassoverfahren eingeleitet. Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt vom Erfolg der Auftragnehmer beim Publikum des Auftraggebers. Schecks oder Überweisungen werden nicht akzeptiert.

4.) Der Veranstalter haftet im Rahmen der AGB`s für Schäden an der Technik von Eventservice DJ Psy, welche durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Sofern unser DJ feststellt, dass Gefahr für sich und seine Technik besteht, z.B. durch angetrunkene Gäste, andere störende Personen, witterungsbedingte Einflüsse o.ä. ist er berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen oder einzustellen. Der Anspruch auf Vergütung geht dadurch nicht verloren.

5.) Der Veranstalter oder ein von ihm Beauftragter haben während einer öffentlichen Veranstaltung für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Bei Bedarf sind Ordnungskräfte einzusetzen. Personen- und Sachschäden von DJ und Technik, welche durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, angetrunkene Personen oder unsachgemäße elektrische Stromversorgung verursacht werden, gehen voll zu Lasten des Veranstalters. Bei irreparablen Schäden wird als Schadenersatz vom Neuanschaffungswert ausgegangen.

6.) Der Veranstalter hat dem DJ bei Bedarf eine Liste mit weisungsberechtigten bzw. entscheidungsbefugten Personen zu überreichen, ansonsten ist nur der Veranstalter/Auftraggeber gegenüber unserem Team/DJ weisungsberechtigt und entscheidungsbefugt.

7.) Eine eventuelle Bühne ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von unserem DJ aufgebaut und gesichert.Auch die Stromversorgung ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von unseren Technikern herzustellen und nach den geltenden VDA-Normen und -Richtlinien abzusichern.

8.) Für das Fahrzeug/die Fahrzeuge von unserem Team sind kostenlose Parkplätze für die Dauer der Veranstaltung vorzusehen. Sämtliche Gebühren von Parkhäusern, Parkuhren, etc. gehen voll zu Lasten des Veranstalters.

9.) Der Auftraggeber/Veranstalter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die für die Veranstaltungen gelten, verantwortlich; auch für die Einhaltung des Urheberrechts. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, anfallende GEMA/GvL-Gebühren (auch für die eingesetzten überspielten und digitalisierten Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen. Unserem DJ steht die Wahl der Art der Tonträger frei.

10.) Der Veranstalter ist verpflichtet mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstag, darüber zu informieren, wenn der betreffende Raum nicht ebenerdig ist bzw. nur über enge Treppen und Gänge zu erreichen ist. In solchen Fällen sowie bei Veranstaltungen über 200 Personen mit Technikaufbau ist zur zügigen Abwicklung des Auf- und Abbaus eine zweite Person erforderlich. Unterbleibt diese Information ist unser Team berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Der Vergütungsanspruch geht dadurch nicht verloren.

11.) Unser Team hat den allgemeinen behördlichen Hinweisen des Veranstalters folge zu leisten. Ansonsten ist er in der Gestaltung des Programms – auch Dritten gegenüber – frei.

12.) Eventservice DJ Psy hat bei Einwilligung des Veranstalters das Recht, digitale Fotos zu Werbezwecken für seine Homepage aufzunehmen. Um das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUrhG) zu wahren, wird Eventservice DJ Psy die zur Veröffentlichung vorgesehenen Bilder an den Veranstalter in geeigneter Form übersenden. Geht innerhalb einer Frist von 10 Tagen keine anders lautende Nachricht bei Eventservice DJ Psy ein gilt die Genehmigung der Veröffentlichung als erteilt. Das alleinige Copyright liegt bei Eventservice DJ Psy.

13.) Der Veranstalter stellt unserem Team ein den Umständen entsprechendes Catering.

14.) Nebenabreden bedürfen der Schriftform (z.B. E-Mail oder Handschriftlich)

15.) Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages seitens des Veranstalters zahlt dieser ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens-
-bei Rücktritt bis 40 Tage vor der Veranstaltung- 25 % der vereinbarten Gage.
-bei Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung- 50 % der vereinbarten Gage.
-bei Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung- 90 % der vereinbarten Gage.
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Bei Ausfall unseres DJs sorgen wir für gleichwertigen Ersatz und tragen eventuelle Mehrkosten.

16.) Tritt bei einer Veranstaltung, für die Eventservice DJ Psy gebucht wurde, ein weiterer gewerblich auftretender Künstler - egal ob Solisten oder mehrere Interpreten - auf und möchte dieser bzw. möchten diese die Technik von unserem Team benutzen, so hat bzw. haben der/die Künstler am Veranstaltungstag eine Pauschale von 80 Euro in bar zu entrichten. Der Veranstalter ist verpflichtet, den/die Künstler und Eventservice DJ Psy rechtzeitig über diese Regelung zu informieren. Unterbleibt diese Information, kann eine Mitbenutzung der Technik nicht gewährleistet werden.

17.) Sind einzelne Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar so wird die Gültigkeit des restlichen Vertrages hierdurch nicht berührt.

18.) Gerichtsstand ist jeweils der Wohnort des Beklagten.







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